Neue Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr Raunheim

Die Stadtverordnetenversammlung hat einstimmig die Neufassung der „Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr“ beschlossen. Eine Neukalkulation der Gebühren für die gebührenpflichtigen Einsätze war zwingend erforderlich, weil die bisher gültige Gebührensatzung noch aus dem Jahr 2001 stamme und angepasst werden musste. Außerdem informierte Frau Lang, die Leiterin des Fachbereichs Finanzen, Ordnungswesen und Gefahrenabwehr, dass die neuen Fahrzeuge und Geräte der Freiwilligen Feuerwehr bisher nicht in der letzten Satzung aufgeführt waren und somit nicht über die Gebührenbescheide abgerechnet werden konnten. Hierunter fällt beispielsweise die neu erworbene Drehleiter.

Die Anpassung und neue Kalkulation der Gebührensatzung und des dazugehörenden Gebührenverzeichnisses wurden an das gemeinsame Satzungsmuster des Hessischen Städtetages, des Hessischen Städte- und Gemeindebundes sowie des Landesfeuerwehrverbandes angelehnt. Die Gebührenkalkulation orientiert sich an den Berechnungen der Mustersatzung und den Gegebenheiten der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Raunheim.

Link zur Gebührensatzung der Freiwilligen Feuerwehr Raunheim

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