Alters- und Ehrenabteilung:
Diese Abteilung besteht aus ehemaligen Einsatzkräften, die aus Alters- oder Krankheitsgründen im Laufe der Jahre aus dem aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehren ausgeschieden sind.
Konkret: aktive Mitglieder, die bis zum Erreichen des 60. Lebensjahres (auf Verlängerung bis zum 65. Lebensjahr) durchgehend ihren Dienst ausgeübt haben, können danach in die Alters- und Ehrenabteilung übertreten.
Dies gilt natürlich auch für Aktive, die aus gesundheitlichen Gründen (Erkrankung oder Unfall) vorzeitig aus dem Dienst ausscheiden müssen.
Die Alters- und Ehrenabteilung treffen sich in regelmäßigen Abständen einmal im Monat. Bei diesen Treffen wird insbesondere die Kameradschaft in geselliger Runde gepflegt, sich ausgetauscht und zurückliegende brenzlige Situationen mit heutigen Abläufen verglichen.
Weiterhin ist ein Vertreter der Alters- und Ehrenabteilung stimmberechtigt im Vorstand vertreten.